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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich:

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der Unternehmerin Ulrike Aistleitner (nachfolgend "Dienstleisterin" genannt), Sonnenpromenade 18a , 4209 Engerwitzdorf und Auftragnehmern (nachfolgend "Kunde" genannt) zum Zeitpunkt der Bestellung, sprich durch die Bestätigung in Textform des Angebotes gültigen Fassung.

  2. Durch die Bestätigung des Angebotes akzeptiert der Kunde diese AGB.

  3. Die Vertragsbedingungen gelten auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen für Nach- und Folgeaufträge.

  4. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn sie die Dienstleisterin ausdrücklich in Textform anerkennt.

  5. Diese AGB sind jederzeit abrufbar und zum Speichern sowie zum Drucken bereit.

 

Auftragserteilung, Leistungsbeschreibung und Kostenvoranschlag (Vertragsabschluss):

  1. Grundsätzlich kommt ein Vertrag zustande, in dem der Kunde zunächst eine Anfrage stellt. Hierauf erhält der Kunde ein Angebot der Dienstleisterin, an die sich die Dienstleisterin für 30 Tage gebunden fühlt. Der Vertrag kommt mit Bestätigung in Textform oder durch Anzahlung der vereinbarten Summe durch den Kunden zustande.

  2. Im Angebot werden die zu erbringenden Leistungen, Zeitpunkt und Kosten in Textform genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift zugesendet per E-Mail. Die Preise der einzelnen Positionen sind nur bei einer Gesamtvergabe des Angebotes gültig.

  3. Aufgrund der derzeitigen sehr dynamischen Situation in Bezug auf Zukauf und Lieferungen von Materialien können die angeführten Preise und Ausführungstermine nur mit Vorbehalt angeboten werden. Die dem Angebot zugrundeliegenden Preise stellen derzeit ein tagesaktuelles Abbild dar. Bis zur tatsächlichen Erteilung des Auftrages können daher Preisänderungen aufgrund von Materialverteuerungen eintreten.

  4. Da es sich um eine Kostenschätzung (unverbindlich angenommener Aufwand) handelt, gilt die angegebene Gesamtsumme nur als geschätzter Richtpreis. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbrauchten Mengen/tatsächlichen Aufwand/tatsächlich geleisteten Durchführungen.

  5. Nicht vorhersehbarer Mehraufwand und zusätzliche Leistungen werden in Regie in vorheriger Absprache mit dem Kunden durch die Dienstleisterin zu ihren Stundensätzen abgerechnet.

  6. Die von der Dienstleisterin erstellten Schnitte und Dokumente werden je nach Vereinbarung auf Papier geplottet oder als Datei an den Kunden übermittelt.

  7. Der Kunde ist verpflichtet, jedes Schnittmuster, eventuelle Prototypen und eventuell Datensätze vor Verwendung in Bezug auf Richtigkeit, Passform und Design zu prüfen, unabhängig ob die Schnittmuster in digitaler Form, geplottet oder als produziertes Kleidungsstück weiterverarbeitet wird. Werden von dem Schnittmuster unterschiedliche Konfektionsgrößen erstellt sind Musterstücke in verschiedenen Größen im Originalstoff anzufertigen, um sich von der Passform und dem Design zu überzeugen. Erst nach dieser Testreihe und Abnahme der Schnittmuster sowie Dokumente dürfen die übermittelten Daten für eine eventuelle Produktion oder zu der Weiterverwendung genutzt werden. Die Dienstleisterin ist nicht dafür verantwortlich, dass Passform und Design den Vorstellungen des Kunden entsprechen. Einzige Ausnahme stellt die Abnahme durch das Fitting und die direkt/persönlich besprochenen Änderungen vor Ort dar, welche im Angebot entsprechend dargelegt werden. Entspricht die Passform oder das Design nicht oder liegen offensichtliche Mängel vor, müssen diese unverzüglich der Dienstleisterin mitgeteilt werden. Die mangelhaften Lieferungen sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Dienstleisterin bereitzuhalten. Diese prüft, ob die gewünschten Änderungen im Rahmen des zuvor gelegten Angebotes liegen. Andernfalls wird ein Folgeangebot gelegt und die Dienstleisterin und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

  8. Die Dienstleisterin wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung/Lieferung einhalten. Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird die Dienstleisterin einen neuen Termin für die Leistung/Lieferung nennen. Die Dienstleisterin wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten. 

 

​Zahlungskondition:

  1. Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Angebot.

  2. Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Angebot der Dienstleisterin.

  3. Die Dienstleisterin ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, auf welche im Angebot hingewiesen werden würde.

  4. Gegen Ansprüche der Dienstleisterin kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

 

Eigentumsvorbehalt:

  1. Sofern im Rahmen des Vertrages mit der Dienstleisterin Leistungen und Waren (z.B. Prototypen) geliefert werden so gilt, dass sämtliche gelieferte Schnittmuster und Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen der Dienstleisterin im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder weiterverwendet werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. 

 

​Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Engerwitzdorf​​​​

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